Liebe Plieten,
die Monatsversammlungen November und Dezember sowie das Grünkohlessen fallen aus.
Petri Heil
Euer Pressewart
Liebe Plieten,
die Monatsversammlungen November und Dezember sowie das Grünkohlessen fallen aus.
Petri Heil
Euer Pressewart
Liebe Plieten,
traditionell ist das Nebelmeer, als Vorbereitung für das Forellenangeln am kommenden Sonntag, in dieser Woche gesperrt.
Petri Heil
Euer Pressewart
Liebe Plieten,
die Monatsversammlung September fällt aufgrund der zeitlichen Nähe zur Jahreshauptversammlung aus.
Hier die Einladung, die zusätzlich allen Mitgliedern in den nächsten Tagen auch per Post zukommt.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
am 26. September 2021 um 14 Uhr im
Gemeinschaftshaus Finnlandsiedlung, Huntenhorster Weg 21
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Protokollverlesung
3. Ehrungen
4. Feststellung der Stimmberechtigten
5. Jahresberichte des Vorstands
6. Bericht des Kassenwartes
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Entlastung
a. des Kassenwartes
b. des Gesamtvorstandes
9. Satzungsänderungen
10. Festsetzung der Monatsbeiträge, Aufnahme- und Liegeplatzentgelte
11. Haushaltsplan 2021
12. Wahlen
a. 1. Vorsitzender
b. Kassenprüfer
c. Delegierte KV
13. Anträge
14. Verschiedenes
Anträge zur Hauptversammlung sind schriftlich bis zum 19. September 2021 bei der Geschäftsstelle, Ringstraße 22a, 23617 Stockelsdorf, einzureichen. Lübeck, den 16.08.2021 • SAV Pliete e. V. Lübeck • Matthias Rosin (1. Vorsitzender)
Liebe Sportfreunde,
wir wollen unsere ausgefallene Jahreshauptversammlung nachholen und freuen uns auf eine rege Beteiligung.
Wir bitten Sie, ihren Impf-, Genesenennachweis oder einen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, mitzubringen und vorzulegen.
Nur in Bewegung im Saal besteht Maskenpflicht, am Tisch darf die Maske abgelegt werden.
Der Vorstand des SAV Pliete e.V. Lübeck bittet um Ihr Verständnis.
1. Vorsitzender, Matthias Rosin
Die Binnenfischereiverordnung (BiFVO) wurde kürzlich geändert. § 13 sowie die Anlagen 1 (Mindestmaße und Schonzeiten) und 3 (Gewässer mit Winterschonzeit) erhielten neue Fassungen. Die Verordnung ist hier einsehbar.
Eine Zusammenfassung aller derzeitigen Mindestmaße und Schonzeiten in Schleswig-Holstein nach BiFVO und KüFVO bietet der LSFV hier an.
Besonders zu beachten ist das neue Mindestmaß für den Aal mit 50cm. Die neue BiFVO ist bereits seit dem 9.7.2021 gültig